Tagespflege · Kosten & Finanzierung
Ein Tagespflegeplatz kostet Sie weniger, als Sie denken
Ein Großteil der Kosten (Tagespflegesatz und Fahrtkosten) wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Hier erklären wir alle Beträge Schritt für Schritt - mit konkreten Zahlen.

Der wichtigste Satz zuerst
Die Tagespflege wird zusätzlich finanziert - Ihr Pflegegeld wird dadurch nicht gekürzt.
Viele Familien glauben, sie müssten sich entscheiden: entweder Pflegegeld für die Pflege zu Hause oder Tagespflege. Das stimmt nicht. Die Leistung für teilstationäre Pflege nach § 41 SGB XI ist ein eigener Topf. Sie kommen zusätzlich obendrauf.
Pflegegradrechner
Rechnen Sie es selbst nach
Wählen Sie den Pflegegrad Ihres Angehörigen - Sie sehen sofort, welchen Betrag die Pflegekasse Monat für Monat für die Tagespflege übernimmt.
Der Rechner läuft komplett in Ihrem Browser. Es werden keine Daten übertragen und nichts gespeichert.

Der Fahrdienst kostet Sie nichts extra
Die Kosten für die Beförderung in unsere Tagespflege übernimmt die Pflegeversicherung im Rahmen Ihres Pflegegrades mit. Wir holen Ihren Angehörigen morgens zu Hause ab und bringen ihn nachmittags zurück - auch im Rollstuhl.
Was zahlt die Pflegekasse?
Wählen Sie den Pflegegrad Ihres Angehörigen - wir rechnen Ihnen sofort vor, welchen Betrag die Pflegekasse monatlich für die Tagespflege übernimmt.
Zuschuss der Pflegekasse für Tagespflege
721 €pro Monat
Zusätzlich zum Pflegegeld oder zum Pflegesachleistungsbetrag.
Zusätzlich zum Pflegegeld. Dieser Betrag ist ein eigener Topf. Ihr Pflegegeld oder der Sachleistungsbetrag für den ambulanten Dienst wird dadurch nicht gekürzt.
Entlastungsbetrag: 131 € im Monat. Damit lässt sich der Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten verrechnen - in allen Pflegegraden, sofern er nicht schon anderweitig genutzt wird.
Fahrdienst ist mit drin. Die Kosten für Hin- und Rückfahrt übernimmt die Pflegeversicherung im Rahmen Ihres Pflegegrades mit.
Beträge nach § 41 SGB XI, Stand 2025. Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Beratung - rufen Sie uns an, wir rechnen Ihren Fall in Ruhe mit Ihnen durch.
Aus was setzt sich das zusammen?
Die vier Bausteine der Finanzierung
Damit klar ist, welcher Teil von wem bezahlt wird - und wo Ihr tatsächlicher Eigenanteil liegt.
- Pflegekasse
Der Tagespflegesatz
Das ist der Betrag für Pflege und Betreuung während des Aufenthalts. Er wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet - bis zum monatlichen Höchstbetrag Ihres Pflegegrades.
- Pflegekasse
Die Fahrtkosten
Hin- und Rückfahrt mit unserem hauseigenen Fahrdienst. Auch diese Kosten übernimmt die Pflegeversicherung im Rahmen Ihres Pflegegrades mit.
- Eigenanteil
Verpflegung & Unterkunft
Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen sowie die sogenannten Investitionskosten. Diesen Teil zahlen Sie selbst - er ist der eigentliche Eigenanteil, ca. 20 € pro Tag.
- Pflegekasse
Der Entlastungsbetrag
Bis zu 131 € im Monat, in allen Pflegegraden 1 bis 5. Damit lässt sich genau dieser Eigenanteil verrechnen - sofern er nicht schon für etwas anderes genutzt wird, etwa Hauswirtschaft.
Alle Beträge auf einen Blick
Leistungen der Pflegekasse, Stand 2025
Monatlicher Höchstbetrag für die Tagespflege (teilstationäre Pflege nach § 41 SGB XI).
| Pflegegrad | Höchstbetrag der Pflegekassefür Tagespflege, pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein eigener AnspruchEntlastungsbetrag nutzbar |
| Pflegegrad 2 | 721 € |
| Pflegegrad 3 | 1.357 € |
| Pflegegrad 4 | 1.685 € |
| Pflegegrad 5 | 2.085 € |
| Entlastungsbetrag§ 45b SGB XI, in allen Pflegegraden 1-5 | 131 € |
Teilstationäre Pflege nach § 41 SGB XI, Stand 2025. Diese Leistung kommt zusätzlich zum Pflegegeld beziehungsweise zur Pflegesachleistung - sie wird davon nicht abgezogen.
Sonderfälle
Und wenn es nicht so einfach ist?
Mein Angehöriger hat Pflegegrad 1.
Dann besteht kein eigener Anspruch auf Tagespflege. Sie können aber den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat dafür einsetzen - und darüber hinaus als Selbstzahler kommen. Viele nutzen das als Einstieg, bis eine Höherstufung durch ist.
Es gibt noch gar keinen Pflegegrad.
Auch dann sind Besuche als Selbstzahler möglich. Parallel unterstützen wir Sie bei der Beantragung: Unsere Pflegefachkräfte bereiten den Termin mit dem Medizinischen Dienst mit Ihnen vor - das macht erfahrungsgemäß einen großen Unterschied.
Der Antrag wurde abgelehnt oder zu niedrig eingestuft.
Die Berechnung der Pflegebedürftigkeit ist von außen schwer zu durchschauen. Wir geben Ihnen Tipps für den Widerspruch und helfen dabei, das aufzuschreiben, worauf es ankommt.
Der Höchstbetrag reicht nicht für alle gebuchten Tage.
Dann zahlen Sie die darüber hinausgehenden Tage selbst. Wir rechnen Ihnen vorher genau aus, wie viele Tage im Monat vom Budget gedeckt sind - damit es keine Überraschung auf der Rechnung gibt.
Hinweis: Alle Angaben entsprechen dem Stand 2025 und dienen der Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen unabhängigen Pflegestützpunkt. Wir rechnen Ihren konkreten Fall gerne gemeinsam mit Ihnen durch - kostenlos.
Kostenloser Schnuppertag
Rechnen wir es gemeinsam durch
Bringen Sie einfach den Pflegegradbescheid mit - wir rechnen mit Ihnen aus, was ein Tag bei uns kostet. Und wenn Sie mögen, bleibt Ihr Angehöriger gleich zum kostenlosen Schnuppertag da.
